Atemschutz · Versorgung

Fremdluft &
Atemschutzkompressor

Schlauchlängen, Luftqualität, Kompressor vs. Flasche – was erlaubt ist und warum die 50m-Grenze keine Empfehlung sondern eine Herstellervorgabe ist.

Das Wichtigste zuerst
Die 50-Meter-Grenze

Druckluft-Schlauchgerät

50 mmax.

Bei Innendurchmesser ≥ 8 mm. Herstellervorgabe nach DGUV Regel 112-190.

Frischluft-Schlauchgerät

50 mmax.

Bei Innendurchmesser ca. 25 mm. Gleiches Prinzip – Druckverlust begrenzt die Länge.

Warum genau 50m? Nicht weil die DGUV eine runde Zahl gewählt hat – sondern weil ab dieser Länge der Druckverlust im Schlauch dazu führt, dass bei schwerer Arbeit nicht mehr ausreichend Atemluft ankommt. Der Einatemwiderstand überschreitet den zulässigen Grenzwert. Wer mehr Schlauch nimmt bricht die Herstellervorgabe – und damit greift keine Versicherung.

⚠️ Flasche zwischenklemmen geht nicht. Der Gedanke liegt nahe – einfach eine Druckluftflasche in die Leitung einbinden um die Reichweite zu verlängern. Das ist kein zugelassenes System. Verschiedene Hersteller, verschiedene Anschlüsse, kein gemeinsames Sicherheitskonzept. Im Schadensfall kein Versicherungsschutz.

Vergleich
Kompressor vs. Druckluftflasche
Kriterium Atemschutzkompressor Druckluftflasche
Max. Schlauchlänge~50 m (Herstellervorgabe)Abhängig von Flaschendruck
Personen gleichzeitigJe nach Kompressorleistung1 Person pro Flasche
Zeitlich begrenzt?Nein – läuft durchJa – Flasche leert sich
LuftqualitätDIN EN 12021 (muss geprüft werden)DIN EN 12021 (bei Befüllung)
MobilitätKompressor muss stehenFlexibel einsetzbar
Ausfall-RisikoKompressor kann ausfallenFlasche ist autark
Warneinrichtung Pflicht?Ja – bei CSA und KrebsstoffenJa – Druckwarner
Typischer EinsatzBehältereinstieg, längere ArbeitenKurze Einsätze, mobil
Luftqualität
DIN EN 12021 – Was in der Flasche sein darf
Egal ob Kompressor oder Flasche – die Atemluft muss der DIN EN 12021 entsprechen. Das ist nicht verhandelbar. Wer schlechte Luft einatmet merkt es vielleicht nicht sofort – aber CO und Öltröpfchen machen sich in der Lunge dauerhaft bemerkbar.
StoffGrenzwertWarum gefährlich
Kohlenmonoxid (CO)max. 5 ml/m³Bindet Hämoglobin – kein Geruch, kein Alarm
Kohlendioxid (CO₂)max. 500 ml/m³Atemstimulanz, Bewusstlosigkeit ab 5%
Öl (Tröpfchen/Nebel)max. 0,5 mg/m³Lungenschäden, Lipidpneumonie
WasserTaupunkt definiertVereist Lungenautomat bei Kälte
Geruch/GeschmackGeruchsfrei PflichtSonst Verunreinigung

ℹ️ Wann prüfen?

Die DGUV gibt keinen fixen Prüfintervall vor – der Unternehmer ist verantwortlich. In der Praxis: mindestens jährlich oder nach Wartung des Kompressors. Prüfung durch akkreditiertes Labor. Ergebnis dokumentieren.

Praxis
Mehrere Personen an einem Kompressor
Der Kompressor muss für die größtmögliche Anzahl gleichzeitiger Verbraucher ausgelegt sein – nicht für eine Person. Wer drei Leute an einem unterdimensionierten Kompressor hängt hat ein Problem das er vielleicht erst merkt wenn jemand im Behälter kollabiert.

Pflicht bei CSA + Schlauchgerät

Beim Einsatz von Chemikalienschutzanzügen mit Druckluft-Schlauchgerät ist eine Warneinrichtung gegen Ausfall der Luftversorgung Pflicht – besonders bei krebserzeugenden Stoffen und Mikroorganismen.

Stickstoff-Verwechslung

Wo Druckluftnetze und andere Druckgasnetze nebeneinander laufen (z.B. N₂): Anschlüsse müssen nicht verwechselbar sein. Stickstoff in der Atemmaske = sofort bewusstlos, kein Vorwarnung.

Normen
Relevante Regelwerke
RegelwerkInhalt
DGUV Regel 112-190Benutzung von Atemschutzgeräten – Hauptwerk, Schlauchlängen, Auswahl
DIN EN 12021Druckgase für Atemschutzgeräte – Luftqualität
DIN EN 138Frischluft-Schlauchgeräte
DIN EN 14594Druckluft-Schlauchgeräte mit kontinuierlichem Luftstrom
DGUV Grundsatz 312-190Ausbildung im Atemschutz

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